Datenschutzerklärung des FTV Hasle-Rüegsau


1. Allgemein

Diese Erklärung regelt den Datenschutz mit Personen aus dem FTV Hasle-Rüegsau gemäss Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG; SR 235.1) und der Verordnung zum Bundesgesetz (VDSG; SR 235.11)


2. Personendaten

2.1 Art, Umfang und Zweck

Wir bearbeiten die Personendaten ausschliesslich für die Vereinsführung und Administration, welche erforderlich sind um unser Angebot aufrecht zu erhalten. Unser Mitgliederverzeichnis enthält folgende Kontaktdaten: Adresse, Telefon -und Handynummer, E-Mailadresse, Geburtsdatum und Eintrittsdatum. Diese Daten werden bei der Anmeldung resp.Eintritt in den FTV Hasle-Rüegsau freiwillig an uns übermittelt. Das Sekretariat übernimmt die Administration des Mitgliederverzeichnisses und des E-Mails Adressbuchs. Die Präsidentin und Vize-Präsidentin verwalten die WhatsApp-Gruppen.

Die Daten von Vereinsmitgliedern werden nach deren Austritt aus dem FTV Hasle-Rüegsau vollständig gelöscht.


2.2 Rechte der betroffenen Personen

Betroffene Personen, deren Personendaten die Administration bearbeitet, verfügen über die Rechte gemäss schweizerischem Datenschutzrecht. Dazu zählen das Recht auf Auskunft sowie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Sperrung der bearbeiteten Daten.


2.3 Datensicherheit

Die Administration trifft angemessene sowie geeignete technische und organisatorische Massnahmen, um den Datenschutz und insbesondere die Datensicherheit zu gewährleisten.


2.4 Digitale Infrastruktur

Der FTV Hasle-Rüegsau nutzt Dienste von Dritten, um benötigte digitale Infrastruktur für unser Angebot in Anspruch zu nehmen. Dazu zählen Hosting- und Speicherdienste von spezialisierten Dritten sowie die App WhatsApp.

Der FTV Hasle-Rüegsau ist weder auf Facebook, Instagram etc.aktiv.


2.5. Weitergabe von Mitgliederdaten

2.5.1 Datenweitergabe an Externe

Die Weitergabe der im Mitgliederverzeichnis vorhandenen Daten an den Turnverband Bern Oberaargau-Emmental und den Schweizerischen Turnverband ist gestattet, falls dies vom Mitglied bewilligt wurde, ist gestattet, sofern sie internen oder Kommunikationszwecken dienen.

Die Datenweitergabe an andere Vereine im Turnwesen sowie an Komitees oder Einzelpersonen ist gestattet, sofern sie der Kommunikation in Zusammenhang mit den Vereinstätigkeiten dienen und der Vorstand dies erlaubt hat.

Die Datenweitergabe an alle übrigen Adressaten oder für alle übrigen Zwecke ist mit Einverständnis der Betroffenen gestattet.

Es werden keine Mitgliederverzeichnisse auf der Homepage geführt, ausgenommen der Vorstand mit Namen und die Präsidentin mit Telefonnummer zur Kontaktaufnahme.

Es besteht auch kein Mitgliederbereich auf der Homepage und wir setzen auch keine Cookies ein.

2.5.2 Datenweitergabe an unsere Mitglieder

Alle unsere Mitglieder erhalten ein Mitgliederverzeichnis, per Post oder per Mail, damit es die Kommunikation innerhalb der Gruppe erleichtert. Beim Eintritt in unseren Verein werden die Mitglieder darüber informiert und wer dies nicht möchte, muss es dem Vorstand melden.


3. Bildmaterial

3.1 Definition

Grundsätzlich hat jede Person das Recht am eigenen Bild. Sobald sich eine Person an turnerischen und geselligen Anlässen vom FTV Hasle-Rüegsau beteiligt, kann Bildmaterial mit der Person erstellt werden.

3.1.2 Bildverwendung

Grundsätzlich darf jede Person bestimmen, ob sie fotografiert werden möchte und, falls ja, wofür solche Fotografien verwendet werden dürfen.

Ohne ausdrückliche Information der Person zur nicht Verwendung des persönlichen Bildmaterials darf der FTV Hasle-Rüegsau das Bildmaterial für seine Homepage, Turnerbulletin etc. verwenden, respektive veröffentlichen.


3.2 Grundsatz

Folgende Regeln sind für die Publikation von Bildmaterial im Rahmen des FTV Halse-Rüegsau für sämtliche Medien einzuhalten:

  • Nur durch ein FTV Hasle-Rüegsau Mitglied selbst erstelltes Material verwenden.
  • Nur Bilder verwenden, welche nicht mehr urheberrechtlich geschützt sind, entweder, weil der/die Urheber/In seit 71 oder mehr Jahren tot ist (URG, Art.29) oder weil der/die Urheber/In freiwillig auf den Urheberrechtsschutz verzichtet hat(Public Domain).
  • Bilder von Bildagenturen und aus Bilderdatenbanken, in Kenntnis der genauen Lizenzbedingungen verwenden (nur zeitlich unbeschränkte Lizenzen verwenden).


3.3 Verwendung

Der FTV Hasle-Rüegsau behält sich folgendes für die Verwendung von Bildmaterial mit eindeutiger Erkennbarkeit von Mitgliedern vor:

  • Ein durch ein Mitglied des FTV Hasle-Rüegsau selbst erstelltes Bildmaterial darf ohne Einwilligung der einzelnen auf dem Bild erkennbaren Mitglieder verwendet werden.
  • Das Bildmaterial darf für alle Art von Medien (digital und gedruckt) verwendet werden (siehe auch Pt.3.1.2)
  • Wird dem FTV Hasle-Rüegsau Bildmaterial zur Verfügung gestellt, verzichtet die Person widerspruchsfrei auf den Urheberrechtsschutz.
Möchte ein Mitglied explizit nicht auf Bildmaterial des FTV Hasle-Rüegsau ersichtlich sein, muss dies vor dem Fotografieren angezeigt oder in Nachhinein der zuständigen Homepage-Betreuerin gemeldet werden. Ab diesem Zeitpunkt wird das Mitglied nicht weiter auf Bildmaterial veröffentlicht.


4. Änderung der DSE

Änderungen einzelner Artikel des vorliegenden Reglements können nur durch den Vorstand vorgenommen werden.


5. Verantwortliche Person für die Datenverarbeitung

FTV Hasle-Rüegsau, Lützelflühstr.59, 3415 Hasle-Rüegsau


6. Inkrafttretung

Dieses Reglement wurde an der Hauptversammlung vom 18. Januar 2024 bekanntgegeben und ersetzt nun die provisorische Aufschaltung auf der Homepage vom 1.9.23.


FTV Hasle-Rüegsau, 22. Januar 2024

i.A. Andrea Locher